Dienstag, 14. Mai 2013

BGH entscheidet zur "Autocomplete"-Funktion bei Google (Pressemitteilung)

UPDATE: Die Entscheidung ist mittlerweile im Volltext verfügbar - (hier).

- - -

Der BGH hat heute zur sog. "Autocomplete"-Funktion von Google entschieden. Es ging um einen persönlichkeitsrechtsverletzenden - so wie ihn der BGH nennt - "Suchergänzungsvorschlag" bei Google. Die Entscheidungsgründe - die mit Spannung erwartet werden - liegen noch nicht vor; im Folgenden aber die Pressemitteilung im Volltext, die auch hier abgerufen werden kann:


- - -

"Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender
Suchergänzungsvorschläge bei "Google"

Die Klägerin zu 1, eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, sowie der Kläger zu 2, ihr Gründer und Vorstandsvorsitzender, machen gegen die Beklagte mit Sitz in den USA, die unter der Internetadresse "www.google.de" eine Internet-Suchmaschine betreibt, Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche geltend. Durch Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine der Beklagten können Nutzer über eine angezeigte Trefferliste auf von Dritten ins Internet eingestellte Inhalte Zugriff nehmen. Seit April 2009 hat die Beklagte eine "Autocomplete"-Funktion in ihre Suchmaschine integriert, mit deren Hilfe dem Internetnutzer während der Eingabe seiner Suchbegriffe in einem sich daraufhin öffnenden Fenster automatisch verschiedene Suchvorschläge ("predictions") in Form von Wortkombinationen angezeigt werden. Die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktion angezeigten Suchvorschläge werden auf der Basis eines Algorithmus ermittelt, der u.a. die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht.

Der Kläger zu 2 stellte im Mai 2010 fest, dass bei Eingabe seines Namens R.S. in dem sich im Rahmen der "Autocomplete"-Funktion öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen "R.S. (voller Name) Scientology" und "R.S. (voller Name) Betrug" erschienen. Dadurch sehen sich die Kläger in ihrem Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen verletzt. Sie haben u.a. behauptet, der Kläger stehe weder in irgendeinem Zusammenhang mit Scientology noch sei ihm ein Betrug vorzuwerfen noch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. In keinem einzigen Suchergebnis sei eine Verbindung zwischen dem Kläger und "Scientology" bzw. "Betrug" ersichtlich.

Die Kläger verlangen von der Beklagten, es zu unterlassen, auf der Internetseite ihrer Suchmaschine nach Eingabe des Namens des Klägers zu 2 als Suchbegriff im Rahmen der "Autocomplete"-Funktion die ergänzenden Kombinationsbegriffe "Scientology" und "Betrug" vorzuschlagen. Darüber hinaus begehren sie Ersatz vorprozessualer Rechtsverfolgungskosten und der Kläger zu 2 zusätzlich die Zahlung einer Geldentschädigung. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Kläger hatte Erfolg. Der u. a. für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Berufungsgericht hat einen Unterlassungsanspruch der Kläger entsprechend §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG gegen die Beklagte als Betreiberin der Internet-Suchmaschine rechtsfehlerhaft verneint.

Die Suchwortergänzungsvorschläge "Scientology" und "Betrug" bei Eingabe des Vor- und Zunamens des Klägers zu 2 in die Internet-Suchmaschine der Beklagten beinhalten eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen dem Kläger zu 2 und den negativ belegten Begriffen "Scientology" und/oder "Betrug" besteht ein sachlicher Zusammenhang.
Die Kläger würden hierdurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn diese Aussage – wie sie vorgetragen haben – unwahr wäre und deshalb in der Abwägung ihrer grundrechtlich geschützten Position gegenüber derjenigen der Beklagten das Übergewicht zukäme.
Diese Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger ist der Beklagten auch unmittelbar zuzurechnen. Sie hat mit dem von ihr geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.
Daraus folgt allerdings noch nicht, dass die Beklagte für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haftet. Der Beklagten ist nämlich nicht vorzuwerfen, dass sie eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet hat, sondern lediglich, dass sie keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen.
Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus. Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.
Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. (Hervorhebung durch den Verfasser)
Das Berufungsgericht hat - aus seiner Sicht folgerichtig - eine rechtliche Würdigung unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Prüfungspflichten ebenso wenig vorgenommen wie unter dem Gesichtspunkt des - nur in engen Grenzen zu gewährenden -  Anspruchs auf Geldentschädigung und des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Dies wird es nachzuholen haben.

Urteil vom 14. Mai 2013 – VI ZR 269/12
LG Köln - Urteil vom 19. Oktober 2011 - 28 O 116/11
OLG Köln - Urteil vom 10. Mai 2012 - 15 U 199/11
abgedruckt in GRUR-RR 2012, 486 und ZUM 2012, 987
Karlsruhe, den 14. Mai 2013"
 - - -
(Quelle: Pressemitteilung BGH Nr. 087/2013 vom 14.05.2013; Hervorhebungen durch den Verfasser)

Montag, 13. Mai 2013

Prof. von Mühlendahl sobre la revisión del sistema de marcas


Con relación a mi última nota me gustaría hacer referencia a un artículo escrito por el Prof. von Mühlendahl, quien es a su vez socio del bufete „Bardehle Pagenberg“, prestigioso en el campo de propiedad intelectual. El artículo se puede encontrar aquí. Es parte de una serie de artículos informativos llamados „IP Reports“, publicados por el bufete en su página web. El artículo, en inglés, es muy informativo y analiza y valora los últimos esfuerzos de la comisión para reformar el sistema de marcas en Europa.

Freitag, 29. März 2013

Revision des Markensystems // Revisión del sistema de marcas

[deutsch] Es liegen jetzt die Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke und für die Neufassung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vor. Es handelt sich um vorläufige Fassungen. Die Pressemitteilung liegt unter anderem in deutscher und spanischer Sprache vor. Der Vorschlag für die Verordnung und für die Richtlinie sind zur Zeit in deutscher, französischer und englischer Sprache einsehbar.

[español] La comisión ha presentado las propuestas para la modificación del reglamanto sobre la marca comunitaria y la directiva relativa a la aproximación de las legislaciones de los Estados miembros en materia de marcas. Se trata de versiones provisionales. La nota de prensa está entre otros idiomas en alemán y español. Hasta ahora las propuestas del reglamento y de la directiva se podían encontrar en alemán, francés y inglés.


Samstag, 2. März 2013

Interview mit Dr. von Lewinski im Instituto Autor (IA) u.a. zu aktuellen Themen des Urheberrechts

Das Instituto Autor (IA) hat auf seiner Internetseite ein Interview mit Frau Dr. Silke von Lewinski veröffentlicht. Sie ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München.

Das IA wurde im Jahr 2005 durch die Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegründet. Seit 2007 hat das IA Beobachterstatus bei der WIPO. Die SGAE ist eine spanische Verwertungsgesellschaft vergleichbar mit der deutschen GEMA. Es war in den letzten Jahren unüberhörbar, dass die SGAE in Spanien teils Kritik erfahren hat. Das IA seinerseits widmet sich publizistisch, wissenschaftlich und durch Vortragstätigkeit hauptsächlich Aspekten des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts. In diesem Rahmen fand auch das Interview statt.

Das Interview ist auf Englisch und die Fragen jeweils auf Spanisch eingeblendet. Es dreht sich um aktuelle Tehmen des Urheberrechts, wobei diese jeweils in Zusammenhang mit der Agenda der WIPO hierzu gesetzt werden. Weiterhin ist Thema der Vorschlag der Kommision zur Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, sowie die generelle Frage nach der Notwendigkeit weiterer Harmonisierungen im Bereich des Urheberrechts auf europäischer Ebene.

HIER geht es zum Interview, welches links in der Mitte der Seite eingebettet ist.

Sociedad General de Autores y Editores (SGAE)
Sociedad General de Autores y Editores (SGAE)

Freitag, 15. Februar 2013

Neue Ausgabe der Zeitschrift "Actas de derecho industrial y derecho de autor" (ADI)


Einmal jährlich erscheint die Zeitschrift "Actas de derecho industrial y derecho de autor". Bei der aktuellen Ausgabe handelt es sich um die Nr. 32 (2011-2012). Die Zeitschrift wird vom Instituto de Derecho Industrial (ADIUS) der Universität Santiago de Compostella herausgegeben. Eine Auswahl von Artikeln sei im Folgenden erwähnt. In der Kategorie "Doctrina" finden sich unter anderem diese Beiträge:
  • Celia M. Camiña Domínguez, schreibt über die Richtlinie 2011/84/EG bezüglich des Folgerechts des Urhebers von Originalen eines Kunstwerks und deren Umsetzung in Spanien und Portugal. (span. Titel: "La Directiva 2001/84/CE relativa al derecho de participación y su transposición en España y Portugal).
  • Fernando Carbajo Cascón, schreibt über die indirekte bzw. mittelbare Verantwortlichkeit sog. "agregadores de información" für geleistete Beiträge an der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet. Mit "agregadores de información" werden Diensteanbieter gemeint sein, die Webcontent nach bestimmten Themen oder Interessen aufbereiten; so wie etwa "Google News". (span. Titel: "Sobre la responsabilidad indirecta de los agregadores de infomación por contribución a la infracción de derechos de propiedad industrial e intelectual en internet").
  • Thomas Dreier, schreibt einen Beitrag mit dem Titel "Museen, Bibliotheken und Archive: Über die Notwendigkeit die Grenzen des Urheberrechts auszuweiten". (span. Titel: "Museos, bibliotecas y archivos: acerca de la necesidad de ampliar los límites al derecho de autor").
  • Silvia Gómez Trinidad, schreibt über Fragen die das Weißbuch der Kommision über Schadensersatz bei Wettbewerbsverstößen aufwirft und der Notwendigkeit einer Harmonisierung von Kollektivklagen und des Kronzeugenverfahrens. (span. Titel: "Comentarios sobre algunas cuestiones contenidas en el Libro Blanco de acciones por daños por la infracción de las normas de la competencia: la necesidad de armonización de la regulación de recurso colectivo y la protección a los partícipes en procedimientos de clemencia").
  • Rubén Iglesias Posse, schreibt über das Zurverfügungstellen von Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. (span. Titel: "Provisión de enlaces electrónicos a contenidos protegidos por el derecho de autor").
  • Ma del Pilar Montero García-Noblejas, schreibt auf S. 173-194 über die Unlauterkeit der aggressiven Geschäftspraktiken zwischen Mitbewerbern und auf S. 195-222 über den Katalog, also die "Black-List", der aggressiven Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb in Spanien. (span. Titel: S. 173-194 "La deslealtad en las prácticas comerciales agresivas entre competidores" und S. 195-222 "El catálogo de prácticas comerciales agresivas destinadas a los consumidores").
  • Alberto Musso, schreibt über die Richtlinie 2011/77/EU, welche die Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte ändert. Er diskutiert Erstere unter der Fragestellung: Effektiver Schutz der  schwächeren oder Einräumung von Rechten zu Gunsten der stärkeren Partei. (span. Titel: "Las medidas de equilibrio contractual a favor de los artistas, intérpretes o ejecutantes en la directiva núm. 2011/77/UE: ¿tutela efectiva de la parte contratante débil o "translación" de los derechos a la parte contratante fuerte?").
  • Susana Navas Navarro, schreibt über Gemeinfreiheit ("dominio público"), online Verbreitung von Werken und Rechteeinräumung durch "creativ commons". (span. Titel: "Dominio público, diseminación "on line" de las obras de ingenio y cesiones "creativ commons": necesidad de un nuevo modelo de propiedad intelectual").
  • Horacio Rangel Ortiz, schreibt über Patente für Geschäftsmethoden in Lateinamerika. (span. Titel: "Patentes para métodos de negocio en América Latina").
  • Paul L. C. Torremans, schreibt über "fair use" in bzw. für Europa. (engl. Titel: "Fair use for Europe?: private internatinal rather than substantive law").
  • Blanca Torrubia Chalmeta, schreibt über das Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit als Einschränkung für die Registrierung von nicht sichtbaren Marken. (span. Titel: "El requisito de la representación gráfica: un límite de acceso al registro para las marcas no visuales").
In der Kategorie "Crónica y doctrina breve" sind unter anderem diese Beiträge zu finden:
  • Josefina Aljaro Martínez, schreibt über das Spanische Marken und Patentamt im Jahr 2011. (span. Titel: "La Oficina Española de Patentes y Marcas (OEPM) en 2011").
  • Elena F. Pérez Carrillo, schreibt über den "Kampf" gegen die Piraterie, die Richtlinie 2004/48/EG und ACTA. (span. Titel: "Lucha contra la piratería. Obtención de pruebas y medidas cautelares: reflexiones a propósito de las reformas de la Directiva 2004/48/CE, del Observatorio Europeo de las vulneraciones de los derechos de propiedad intelectual y del Tratado ACTA").
  • Raquel de Román Pérez, schreibt über die Folklore als Objekt des geistigen Eigentums. (span. Titel: "El folclore como objeto de propiedad intelectual: derechos de los autores y derechos conexos").     
Weiterhin sind noch einige interessante Entscheidungsbesprechungen unter der Kategorie "Comentario de jurisprudencia y resoluciones españolas" und "Comentario de jurisprudencia y resoluciones europeas e internacionales" zu finden. Das gesamte Inhaltsverzeichnis der Zeitschrift ist auch bei Dialnet einzusehen.